Die im Folgenden beschriebenen Schritte und Abläufe gelten vordergründig für Patient:innen der gesetzlichen Krankenkassen. Privatversicherte und Selbstzahler:innen werden gebeten, sich aufgrund der individuell verschiedenen Antrags- und Abrechnungsmodalitäten mit dem Behandelnden direkt in Verbindung zu setzen.


KONTAKTAUFNAHME

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch während unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag, 9:00 – 12:00 Uhr) oder via E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin zu einem Erstgespräch. An dieser Stelle muss zunächst leider erwähnt werden, dass die psychotherapeutische Grundversorgung aktuell nicht ausreicht, um allen Patient:innen einen Therapieplatz anzubieten. So kann es möglich sein, dass wir Sie zunächst auf unsere Warteliste aufnehmen müssen. Sie werden dann telefonisch von uns über etwaige freie Sprechstundentermine informiert.

Zu ihrem ersten Termin müssen Sie lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen.

Bitte kontaktieren Sie uns telefonisch während unserer Sprechzeiten (Dienstag und Donnerstag, 9:00 – 12:00 Uhr) oder via E-Mail. Wir vereinbaren dann einen Termin zu einem Erstgespräch. An dieser Stelle muss zunächst leider erwähnt werden, dass die psychotherapeutische Grundversorgung aktuell nicht ausreicht, um allen Patient:innen einen Therapieplatz anzubieten. So kann es möglich sein, dass wir Sie zunächst auf unsere Warteliste aufnehmen müssen. Sie werden dann telefonisch von uns über etwaige freie Sprechstundentermine informiert.

Zu ihrem ersten Termin müssen Sie lediglich ihre elektronische Gesundheitskarte mitbringen.

KONTAKT

ERSTGESPRÄCH

Ob eine Behandlung notwendig bzw. durchführbar ist, wird im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde entschieden, die einer entsprechenden Behandlung in jedem Fall vorangestellt ist. Die Sprechstunde dauert typischerweise 25-50 Minuten und erfolgt in unserer Praxis ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Als Ergebnis erhalten Sie als Patient:in eine schriftliche Bescheinigung und Rückmeldung über die diagnostische (Vorab-) Einordnung Ihrer Beschwerden sowie darüber, ob in Ihrem Fall eine Akutbehandlung (dient der reinen Stabilisierung), eine ambulante Psychotherapie, eine stationäre Behandlung oder bei fehlender Therapieindikation auch keine Therapie durchgeführt werden sollte.

Liegt in Ihrem Fall eine zu behandelnde Störung vor, bildet die klassische Probatorik die nächste Planungsphase und umfasst mindestens 2 bis maximal 4 weitere Sitzungen á 50 Minuten. In dieser Zeit können wir Sie und Sie uns unverbindlich kennenlernen. Typischerweise erheben wir dabei viele diagnostische Informationen wie z.B. aktuelle Beschwerden, Krankheitsgeschichte, relevante Lebensereignisse und stellen über Sie einen Kontakt zu Hausärzt:innen, Psychiater:innen oder Neurolog:innen her, um körperliche Belastungen, mögliche körperliche Krankheitsursachen oder mögliche Kontraindikationen für eine Psychotherapie abzuklären. In der Probatorik treffen wir zusammen die Entscheidung, ob eine gemeinsame Arbeit an Ihren Themen möglich bzw. für sie hilfreich wäre.

PROBATORIK

ANTRAGSTELLUNG

Auf der Basis gemeinsam erarbeiteter Therapieziele wird von uns ein Behandlungsplan erstellt. Es folgt die Entscheidung, ob für die Erreichung Ihrer Ziele eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie notwendig ist. Bei einer Kurzzeittherapie spricht man von einer Behandlungsdauer von bis zu maximal 2x 12 Sitzungen á 50 Minuten, die wir gemeinsam bei Ihrer Krankenkasse beantragen können. Sollte eine Langzeittherapie notwendig (indiziert) sein, werden wir diese im Rahmen eines Gutachterverfahrens gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen. In diesem Fall steht Ihnen nach einem positiven Entscheid ein Behandlungskontingent zwischen 45 und 60 Sitzungen á 50 Minuten zur Verfügung. Im Falle der Begutachtung erfährt Ihre Krankenversicherung lediglich die zugrundeliegende Diagnose, die wir Ihnen in der Probatorik aufgrund Ihrer beschriebenen Symptomatik stellen. Biografische und problembezogene Informationen werden in anonymisierter Form objektiven Gutachter:innen zur Beurteilung der Therapienotwendigkeit weitergeben, Ihre Krankenkasse bleibt dabei inhaltlich außen vor.

Wichtig: Wir können nach Abschluss der Probatorik die Behandlung erst dann beginnen, sobald der Bewilligungsbescheid Ihrer Kasse vorliegt.

Typischerweise finden die 50-minütigen Sitzungen im wöchentlichen Abstand statt. Je nach Sitzungsinhalt kann es in Ausnahmefällen jedoch auch zu Doppelsitzungen oder mehreren Terminen in der Woche kommen. Daneben kann es in begründeten Fällen auch zu Angehörigen- oder Paargesprächen kommen, die im Vorfeld gesondert beantragt werden können.

BEWILLIGUNG

GRUPPENTHERAPIE

Gruppentherapie stellt eine Alternative zur klassischen Einzeltherapiesitzung dar. Bei der Gruppenpsychotherapie werden mehrere Patient:innen gemeinsam behandelt, wobei das soziale und psychologische Gruppengefüge genutzt wird, um die gesetzten Therapieziele zu erreichen. Eine Gruppensitzung dauert 100 Minuten (die Zeit von zwei Einzelsitzungen). Gruppentherapie wird u.a. bei Angststörungen, Depressionen, Burn-Out-Syndrom, Traumafolgestörungen, Suchterkrankungen, Zwangsstörungen, Essstörungen, psychosomatischen Erkrankungen und Schmerzstörungen eingesetzt. Seit Einführung der neuen Psychotherapie-Richtlinie im April 2017 gilt die Gruppentherapie als gleichwertige Behandlungsform zur Einzeltherapie.

Sie haben Interesse an der Teilnahme an einer Gruppentherapie? Sprechen Sie uns an, wir informieren Sie gerne über unsere aktuelle Gruppenplanung.


Sollten Sie zum Ablauf weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen im persönlichen Gespräch selbstverständlich gerne zur Verfügung und empfehlen an dieser Stelle auch den Internetauftritt der Psychotherapeutenkammer Hessen (https://ptk-hessen.de/fur-patienten-und-ratsuchende/).